Regalprüfung nach DIN EN 15635: wer prüft und wie oft

Was ist eine Regalprüfung?

Eine Regalprüfung ist die wiederkehrende Prüfung von Lagerregalen auf Schäden und sicheren Zustand. Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), und für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, verlangt § 14 Abs. 2 eine wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Beim Palettenregal, das jeden Tag ein Stapler bedient, ist das der Normalfall.

Was dabei geprüft wird, steht nicht in der Verordnung, sondern in einer Norm: der DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“. Die Norm selbst ist nicht frei zugänglich. Frei lesbar sind die beiden Schriften der DGUV, die sie für den Betrieb aufbereiten: die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ (Juni 2020) und die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (November 2023, aktualisiert Juli 2024). Beide zitieren die Norm in der Ausgabe 2009-08. Was hier über die DIN EN 15635 steht, steht so in diesen beiden Schriften oder in den FAQ des DGUV-Sachgebiets Intralogistik und Handel.

Die ältere DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“, früher BGR 234, ist zurückgezogen. Ihre Inhalte stecken weitgehend in der DGUV Information 208-061.

Das Wort „Regalinspektion“, das viele Prüfdienste verwenden, kommt aus der deutschen Fassung der Norm. Die DGUV schreibt dazu trocken, der englische Begriff „inspection“ sei „etwas unglücklich als ‚Inspektion‘ übersetzt“ worden. Gemeint ist eine Prüfung.

Warum die Prüfung zählt

Ein Palettenregal ist für Lasten gebaut, die sorgfältig abgesetzt werden. Im Lager passiert aber auch das andere:

  • Das Anfahren ist nicht eingerechnet. Nach der Wiedergabe in der DGUV Information 208-043 ist das mögliche Anfahren der Regale durch Flurförderzeuge bei der Bemessung in der Norm „in keiner Weise berücksichtigt“ worden. Eine Delle in der Stütze ist darum kein Schönheitsfehler, sondern ein Fall für die Einstufung weiter unten.
  • Die Sicherheitsbeiwerte setzen Kontrollen voraus. Laut DGUV wurden die Beiwerte für Palettenregale nach DIN EN 15512 unter der Annahme festgelegt, dass engmaschig und gewissenhaft kontrolliert wird. Wer das nicht tut, verlässt die Rechnung, auf der das Regal steht.
  • Die Schäden sitzen unten. Im unteren Bereich der Regale ist mit den meisten Beschädigungen zu rechnen.
  • Kein Einsatz ohne Nachweis. Arbeitsmittel, für die § 14 BetrSichV Prüfungen vorschreibt, dürfen nur verwendet werden, wenn diese Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden (§ 4 Abs. 4). Wer das nicht sicherstellt, handelt ordnungswidrig (§ 22 Abs. 1 Nr. 8).

Wie eine Regalprüfung abläuft

Die DGUV Information 208-043 bereitet in ihrem Kapitel 4 die Prüfkriterien der Norm als Fragen auf. Gekürzt:

  1. Aufbau nach Montageanleitung. Sind die Verbände vorhanden und richtig angeordnet, stimmen die Distanzstücke zwischen Doppelregalen? Passen die Tragfähigkeitsangaben noch zu Feldweiten und Fachhöhen?
  2. Schäden an Stützen und Verbänden. Verformungen messen und einstufen, siehe Grün, Orange, Rot weiter unten.
  3. Träger. Durchbiegung unter Last, bleibende Verformung, Stoßschäden.
  4. Lot. Stehen die Stützen senkrecht? Ohne strengere Herstellerangabe liegt die Grenze bei 0,5 % Schiefstellung.
  5. Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial.
  6. Sicherungen. Aushebesicherungen vollständig und eingelegt, Stützen gegen Verschieben gesichert, Anfahrschutz an den Ecken vorhanden und wirksam.
  7. Boden. Sinken Stützen in einen zu weichen Untergrund ein, steht das Regal bald schief.
  8. Ladung. Liegt die Last mittig auf der Palette, sitzt die Palette mittig im Fach, ist die Ladeeinheit stabil und hält sie die Maximalmaße ein?
  9. Belastungsangaben. Ist das Belastungsschild vorhanden und aktuell, und ist das Regal schwerer beladen, als es angibt?

Zwei Zahlen aus diesem Kapitel bleiben gut im Kopf. Eine Europalette, die bei 1 m Trägerabstand 6 cm zu tief eingelagert wird, beansprucht Träger und Stützen um 12 % stärker. Und eine Punktlast in der Fachmitte statt einer gleichmäßig verteilten Last verdoppelt die Biegespannung in der Trägermitte; dann trägt das Fach praktisch nur noch die halbe Fachlast.

Regelmäßige Prüfung und interne Prüfung

Die Norm kennt eine „Experteninspektion“ und kürzere „Inspektionen oder Sichtkontrollen“. Die DGUV ordnet beide den Begriffen der BetrSichV zu:

Regelmäßige PrüfungInterne Prüfung
In der DIN EN 15635Experteninspektion durch eine „fachkundige Person“Inspektionen oder Sichtkontrollen in kürzeren Abständen
Im deutschen Rechtwiederkehrende Prüfung nach § 14 Abs. 2 BetrSichVbetriebliche Kontrolle nach § 4 Abs. 5 Satz 3 BetrSichV
Wie oftnach der Norm mindestens alle 12 Monatewöchentlich oder in Abständen, die der Lagerverantwortliche auf Grundlage einer Risikoanalyse festlegt
Werzur Prüfung befähigte Personbetriebszugehörige Personen, die für ihre Prüfaufgabe die Anforderungen an eine befähigte Person erfüllen
Umfangalle Prüfkriterieninhaltlich dieselben; der Umfang darf auf die Teile beschränkt werden, an denen Schäden zu erwarten sind

Den Umfang der internen Prüfung legt der Lagerverantwortliche fest. Wurden Fachhöhen und Spannweiten nie verändert, muss sie nach der DGUV Information 208-043 nicht kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung aufgebaut ist.

Paletten, Gitterboxen und andere Ladungsträger sind ein eigenes Thema. Für sie nennt die DGUV Information 208-061 Sichtkontrollen vor der Verwendung, die in der Regel unterwiesenes Lagerpersonal übernehmen kann; schadhafte Ladungsträger werden der Benutzung entzogen.

Dazu kommt eine Prüfung, die gern vergessen wird: die vor der ersten Verwendung. Nach jeder Montage prüft eine befähigte Person, ob das Regal vorschriftsmäßig nach Herstellervorgaben aufgebaut ist (§ 14 Abs. 1 BetrSichV), und das gilt nach der DGUV unabhängig von der Art des Regals.

Prüffristen: was die Norm sagt und was Sie festlegen

Zwei Quellen nennen für die regelmäßige Prüfung eine Zahl, und beide landen bei einem Jahr:

  • Nach der DIN EN 15635, wie die DGUV sie wiedergibt, ist die Experteninspektion mindestens alle 12 Monate durchzuführen.
  • Die TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ nennt in ihrem Anhang 4 für „Regale (auch kraftbetrieben)“ einmal pro Jahr als Beispiel einer bewährten Prüffrist.

Verbindlich wird eine Frist trotzdem erst durch Sie. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelt der Arbeitgeber Art und Umfang der Prüfungen und die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen und legt sie fest, und zwar so, dass das Regal bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann. Ergibt eine Prüfung, dass das nicht der Fall ist, wird die Frist neu festgelegt (§ 14 Abs. 2). Ein Lager im Dreischichtbetrieb mit engen Gassen hat einen anderen Rhythmus als eins, in dem zweimal die Woche ein Stapler fährt. Die TRBS 1201 sagt das selbst: Mehrschichtbetrieb kann kürzere Abstände verlangen, gelegentliche Verwendung längere erlauben.

Unser Rat, ganz ohne Paragraf: Fangen Sie bei der internen Prüfung wöchentlich an und verlängern Sie erst, wenn ein halbes Jahr lang wenig gefunden wurde. Andersherum, also erst sparen und dann nachschärfen, lernt man es nach einem Schaden.

Grün, Orange, Rot: wenn die Prüfung Schäden findet

Die DIN EN 15635 stuft Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen in drei Gefahrenstufen ein. So gibt die DGUV Information 208-043 die Grenzwerte der grünen Stufe wieder, gemessen auf einer Länge von 1 m:

BauteilGrenze für Grün
Stütze, quer zur Gassenrichtunghöchstens 3 mm Abweichung
Stütze, in Gassenrichtunghöchstens 5 mm
Verbandhöchstens 10 mm

Bis zum doppelten Wert reicht Orange, darüber beginnt Rot. Was die Stufen bedeuten:

  • Grün: nur Überwachung, keine Minderung der Tragfähigkeit auf dem Belastungsschild. Das Bauteil wird trotzdem gekennzeichnet, etwa farbig, und der Schaden dokumentiert.
  • Orange: eine gefährliche Beschädigung, die baldmöglichst Handeln erfordert. Wird das Regal entlastet, darf es vor der Instandsetzung nicht wieder belastet werden.
  • Rot: eine sehr schwere Beschädigung. Das Regal wird umgehend entlastet und gesperrt, bis die Reparatur erledigt ist.

Für Träger nennt die Information eigene Werte. Die maximale Durchbiegung bei Nennlast beträgt 1/200 der Spannweite, also 5 mm je Meter; wer mehr misst, muss davon ausgehen, dass das Regal überladen ist oder es einmal war, und entlastet. Bleibend verformt darf ein unbelasteter Träger höchstens um 1/1000 der Spannweite sein. Für Regale ohne Angaben zu zulässigen Verformungen, etwa Kragarm- oder Einfahrregale, gilt einfach: Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, werden behoben, oder das Regal geht außer Betrieb.

Ersetzt werden beschädigte Teile durch Originalbauteile; sonst passen nach der DGUV womöglich Träger und Stütze nicht zueinander, und die Tragfähigkeit ist offen.

Prüfprotokoll und Nachweis

Was mindestens aufgeschrieben wird, legt § 14 Abs. 7 BetrSichV fest: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis und Name und Unterschrift der befähigten Person. Die Aufzeichnung wird mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt, elektronisch ist erlaubt. Die DGUV Information 208-043 schlägt eine Tabelle mit einer Zeile je Schaden vor: Reihe, Platz, Bauteil, Schaden mit Gefahrenstufe, Maßnahme, erledigt.

Wird am Regal repariert, rät die DGUV, die Dokumentation über die ganze Lebensdauer des Regals aufzubewahren. Sonst weiß in fünf Jahren niemand mehr, wer die Stütze in Reihe 2 gerichtet hat und ob dafür ein Tragfähigkeitsnachweis existiert.

Zum Nachweis gehört auch das Belastungsschild. Nach der DIN EN 15512, auf die die Information verweist, nennt es die maximal zulässige Last der Ladeeinheit und die maximal zulässige Feldlast. Fehlen Schild und Unterlagen und gibt es den Hersteller nicht mehr, braucht es laut DGUV-FAQ einen statischen Nachweis, eine Kennzeichnung mit Baujahr und Lasten und eine Betriebsanleitung. Der Betreiber wird damit, so die DGUV, „selbst zum neuen Hersteller des Regals“.

Welche Regale geprüft werden

Die Pflicht hängt nicht an der Regalart, sondern daran, ob Schäden verursachende Einflüsse zu gefährlichen Situationen führen können. Das ermittelt der Arbeitgeber selbst; die DGUV nennt Anhaltspunkte:

RegalSchäden verursachende EinflüsseWiederkehrende Prüfung nach § 14 Abs. 2
Palettenregal, Einfahrregal, Kragarmregal, mit Stapler bedientzu erwartenja
Kraftbetriebenes Regal, etwa verfahrbares Fachbodenregalimmer zu erwarten, auch bei Bedienung von Handja
Fachbodenregal, von Hand be- und entladenin der Regel auszuschließenkann nach DGUV entfallen, Entscheidung in der Gefährdungsbeurteilung
Jedes Regal nach einer Montage–Prüfung vor der Verwendung nach § 14 Abs. 1
Jedes Regal nach einer prüfpflichtigen Änderung–Prüfung vor der nächsten Verwendung nach § 14 Abs. 3

Wird das Regal im Handlager mit einem Hubwagen be- und entladen, sieht die Rechnung schon anders aus: Er ist ein Flurförderzeug.

Typische Fehler

  1. Nur der Jahrestermin. Der Prüfdienst kommt einmal im Jahr, dazwischen schaut niemand hin. Die Statik geht von engmaschigen Kontrollen aus.
  2. Grün heißt erledigt. Grün heißt beobachten. Ohne Markierung und Eintrag wird aus Grün unbemerkt Orange.
  3. Orange wieder beladen. Die Felder wurden geräumt, der Auftrag für die Stütze liegt noch, und in der Spätschicht steht wieder eine Palette drin.
  4. Fachhöhen umbauen, Schild behalten. Neue Fachhöhen ändern die Tragfähigkeit; das alte Belastungsschild erzählt dann etwas, das nicht mehr stimmt.
  5. Nachbauteile. Ein Träger „passt“ auch vom anderen Hersteller. Ob er trägt, weiß niemand.

Was sich bewährt

  1. Jede Regalzeile als eigenes Objekt führen, mit Hersteller, Typ, Baujahr und den Lasten vom Schild.
  2. Die interne Prüfung als festen Termin planen, mit einer kurzen Checkliste für die unteren Meter, die Ecken und das Lot.
  3. Schäden sofort markieren und eintragen, mit Foto, Stufe und Platz. Bei Rot entlasten Sie sofort den betroffenen Regalbereich, also die Felder an der beschädigten Stütze, und sperren ihn sichtbar vor Ort.
  4. Jeder Schaden bekommt einen Auftrag. Die Prüfung findet ihn, die Reparatur beseitigt ihn, und erst der Erledigt-Vermerk schließt die Zeile.
  5. Zwei Paar Augen. Interne und jährliche Prüfung darf laut DGUV dieselbe Person machen; sie empfiehlt trotzdem, beide im Sinne des Vier-Augen-Prinzips zu verteilen. Wir auch.

Verwandte Begriffe und Seiten

Die Prüfung beginnt am Stützenfuß

Am Ende entscheidet über ein Regal selten die große Jahresprüfung. Es entscheidet die Frage, ob jemand die Delle im Stützenfuß von Reihe 4 in der Woche bemerkt, in der sie entstanden ist, und ob danach eine Palette weniger in diesem Feld steht.

Regalprüfungen in UNIO24

In UNIO24 ist jede Regalzeile ein Objekt mit QR-Etikett an der Stirnseite. Die jährliche Prüfung und die interne Prüfung hängen als Wartungspläne mit eigener Frist daran. Wird ein Plan fällig, entsteht der Arbeitsauftrag von selbst, im Kalender steht Überfälliges in Rot. Wer prüft, scannt das Etikett, arbeitet die Checkliste am Handy ab, fotografiert den Schaden und trägt den gemessenen Wert ein. Für die Reparatur legen Sie einen Auftrag am selben Objekt an, und das Protokoll der befähigten Person hängt als Dokument daneben.

Was UNIO24 nicht kann: messen, ob eine Stütze 4 oder 7 mm verformt ist, oder eine Statik ersetzen. Es sorgt dafür, dass die wöchentliche Runde stattfindet und dass der orange Schaden von vor drei Wochen nicht in Vergessenheit gerät. Bis 50 Objekte ist es kostenlos.

Grenzfälle aus der Praxis

Muss das Fachbodenregal im Büro oder Handlager geprüft werden?

Wiederkehrend in der Regel nicht. Regale, die von Hand be- und entladen werden, sind „zwar nicht ausgenommen“, schreibt die DGUV, aber meist lassen sich bei ihnen Schäden verursachende Einflüsse ausschließen, sodass auf die regelmäßige Prüfung nach § 14 Abs. 2 BetrSichV verzichtet werden kann. Das halten Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Ein kraftbetriebenes Regal prüfen Sie trotzdem, und nach jeder Montage prüft eine befähigte Person jedes Regal (§ 14 Abs. 1).

Darf der Lagerleiter die Regalprüfung selbst machen?

Die jährliche Prüfung macht eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203: Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe Prüftätigkeit, Weiterbildung, und beim Prüfen keine fachlichen Weisungen. Die DGUV nennt als Beispiele erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen und „entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers“. Ein Lagerleiter kann das also sein, wenn er diese Anforderungen erfüllt. Ein Lehrgang allein macht ihn nicht dazu; welche Voraussetzungen gelten, legen Sie nach § 3 Abs. 6 BetrSichV fest.

Darf eine andere Firma als der Hersteller das Regal reparieren?

Ja, unter einer Bedingung. Nach Abschnitt 9.7.1 der DIN EN 15635, wie die DGUV ihn wiedergibt, sind Reparaturen an beschädigten Bauteilen nur mit Genehmigung des Lieferanten zulässig. Ein Fachausschuss der Unfallversicherung hat 2011 aber festgehalten, dass auch andere Firmen reparieren dürfen, ohne Zustimmung des Herstellers, wenn der Reparateur dem Betreiber garantiert und bescheinigt, dass die Tragfähigkeit mindestens so gut ist wie im Neuzustand; auf Anforderung einer Behörde oder der Berufsgenossenschaft muss er den Nachweis vorlegen. Diese Bescheinigung gehört zur Dokumentation des Regals.

Darf die Regalprüfung mit einer Drohne gemacht werden?

Als Werkzeug ja, als Prüfer nein. Laut DGUV-FAQ muss die befähigte Person die Drohne entweder selbst fliegen oder den Piloten begleiten, damit alle Schritte der Sichtprüfung in ihrem Verantwortungsbereich bleiben.

Was kostet eine Regalprüfung?

Weder die BetrSichV noch die DGUV-Informationen nennen einen Preis; Sie verhandeln ihn mit dem Prüfdienst. Beeinflussen können Sie, wie lange er braucht. Liegen Montageanleitung, Belastungsangaben und das letzte Protokoll bereit, und sind die Schäden der internen Prüfungen schon markiert, misst der Prüfer, statt zu suchen.